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2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
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Die Stelle ist in Reichweite, das Vorstellungsgespräch lief gut — und dann kommt die Anforderung: Bitte legen Sie ein Führungszeugnis vor. Für Menschen mit einer Verurteilung in der Vergangenheit ist das ein Moment, der viele Fragen aufwirft. Steht die Sache überhaupt noch drin? Muss ich das dem Arbeitgeber sagen? Wann ist endlich Schluss damit?

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland nicht mehr generell verboten — das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat Cannabis und nichtsynthetisches THC aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen. Wer volljährig ist, darf seither unter klaren Auflagen Cannabis besitzen, zuhause anbauen und sich über eine Anbauvereinigung versorgen.
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